Hunde sind Beutegreifer und verfügen über ein mehr oder weniger stark ausgeprägtes Jagdverhalten. So mancher Hundehalter, dessen Hund kein Jagdhund ist und der selbst kein Jäger ist, wird sich fragen, warum er über das Jagdrecht Bescheid wissen sollte. Diese Frage lässt sich ziemlich einfach beantworten: Hundehalter müssen das Jagdrecht beachten, wenn sie mit ihrem Hund im Wald oder in der Nähe eines Waldes spazieren gehen oder anderweitig aktiv sind.
Was regelt das Jagdrecht?
Das Jagdrecht regelt, wer in Deutschland jagen darf und welche Tiere wann gejagt werden dürfen. Neben dem Bundesjagdgesetz gelten in jedem Bundesland spezielle Jagdgesetze. Das Jagdrecht regelt auch die Bedingungen, die Jäger beachten müssen. Es berücksichtigt darüber hinaus die Belange des Tierschutzes.
Einfluss des Jagdrechts auf das Verhalten von Hundehaltern im Wald
Im Wald gilt kein genereller Leinenzwang für Hunde. Hundehalter dürfen ihren Vierbeiner frei laufen lassen, wenn sie ihn unverzüglich abrufen können. Das Landeswaldgesetz regelt in Paragraf 83 Absatz 2, wo Hunde angeleint werden müssen:
- im Bereich von Kinderspielplätzen
- an Wassertretanlagen
- auf Spiel- und Liegewiesen
Zur generellen Leinenpflicht gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. In einigen Bundesländern besteht generelle Leinenpflicht im Wald.
Hundehalter sollten immer daran denken, dass unkontrolliertes Jagdverhalten von Hunden als Wilderei gilt.
Welche gesetzlichen Vorschriften müssen Hundehalter im Jagdgebiet beachten?
Für Hundehalter gelten die generellen gesetzlichen Regelungen für ihr Bundesland oder für die Kommune zur Haltung von Hunden. Wer sich mit seinem Hund in einem Jagdgebiet aufhält, sollte darüber hinaus die Regelungen des Bundesjagdgesetzes zum Jagdschutz und zu den Schonzeiten der Tiere kennen. Zusätzlich ist Kenntnis des jeweiligen Landesjagdgesetzes wichtig, denn in den einzelnen Bundesländern gelten für die Wildtiere unterschiedliche Schonzeiten. Auch die Regelungen zur Leinenpflicht für Hunde im Wald unterscheiden sich je nach Bundesland. Das bedeutet nicht, dass Hundehalter das gesamte Jagdgesetz studieren müssen.
Hundebesitzer, die sich mit ihrem Hund in einem Jagdgebiet aufhalten, sollten sich auch bei der zuständigen Kommune informieren, ob für dieses Jagdgebiet bestimmte gesetzliche Vorschriften gelten. Auskünfte kann die jeweilige Untere Jagdbehörde des Landkreises erteilen.
Rechte von Jägern gegenüber Hunden im Jagdgebiet
Jäger können von Hunden in ihrem Jagdgebiet Fotos als Beweismittel anfertigen. Wurde Wild vom Hund gerissen, sollten Jäger auch das gerissene Wild fotografieren. Sinnvoll ist auch, Zeugen hinzuzuziehen, beispielsweise andere Jäger oder Spaziergänger, wenn Beweise benötigt werden. Der Jäger kann den Fall der Polizei melden, die dann den Hundehalter ermitteln kann.
Ist der Hund mit seinem Halter unterwegs und jagt er Wild, sollte der Jäger das Gespräch mit dem Hundehalter suchen. Der Jäger kann den Hundehalter auffordern, das Verhalten zu unterlassen und den Hund künftig anzuleinen. Ist der Hundehalter uneinsichtig, hat der Jäger das Recht, eine Anzeige gegen ihn bei der Polizei zu erstatten. Der Jäger kann sich auch an einen Fachanwalt für Jagdrecht wenden, der eine Unterlassungserklärung verfasst. Der Hundehalter wird aufgefordert, dieses Verhalten künftig zu unterlassen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, kann eine Vertragsstrafe gegen ihn erhoben werden.
Der Jäger darf einen freilaufenden Hund erschießen, wenn von dem Hund eine Gefahr für das Wild ausgeht und andere Maßnahmen zur Gegenwehr, beispielsweise Einfangen, fehlschlagen. Der Hund darf sich nicht im Einwirkungsbereich des Halters befinden. In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen, wann ein Jäger einen Hund in seinem Jagdgebiet erschießen darf.
Wie Hundehalter sicherstellen können, dass sie das Jagdrecht nicht verletzen
Hundehalter können einiges tun, um das Jagdrecht nicht zu verletzen:
- sich mit den geltenden Regeln für das Jagdrecht vertraut machen
- Gehorsamstraining mit dem Hund absolvieren
Hundehalter sollten ihren Hund generell nicht unbeaufsichtigt frei laufen lassen. Der Hund sollte sich nicht unbeaufsichtigt vom Grundstück des Hundehalters entfernen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn sich das Grundstück in der Nähe eines Waldes oder einer Wiese befindet.
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